Am 1. Februar wird getauscht: Dann darf Bad Urach das Prädikat "Staatlich anerkanntes Heilbad" auf den Ortstafeln an den Stadtgrenzen führen.
Die Landesregierung hat es im Dezember 2019 insgesamt 38 Kurorten erlubt, ihre Prädikate als Zusatzbezeichnungen auf den Ortsschildern einzutragen. „Künftig kann jeder, der nach Bad Urach kommt, der in die Stadt fährt, auf den ersten Blick erkennen: Bad Urach ist Heilbad", sagte Innenminister Thomas Strobl bei der Übergabe der entsprechenden Urkunde. "Die Ortstafeln sind oft das erste, das ein Besucher sieht, wenn er in einen Ort fährt – sie sind sozusagen die Visitenkarte“, fügte der Minister an. Ortsschilderinitiative ging vom Heilbäderverband Baden-Württemberg e. V. aus. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können.
Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sogenannte Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.