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Ser Biber darf im Markwasen auch für Überschwenmmungen sorgen. Nildquelle: Stadt Reutlingen

Reutlingen feiert die Rückkehr des Bibers

Zum Internationalen Tag des Bibers am 7. April feiert die Stadt die Rückkehr eines echten Landschaftsgestalters nach Reutlingen.

Der Biber gehört zu den ursprünglich hier heimischen Tierarten. Hauptsächlich durch Bejagung und Lebensraumzerstörung wurde er in weiten Teilen Deutschlands ausgerottet. Durch viel Einsatz und konsequente Schutzmaßnahmen ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, dass der Biber wieder heimisch wird. Vom Neckar aus besiedelt er auch wieder Reutlinger Gewässer.

Biber leben in und an Gewässern, wo sie mit ihrer Bautätigkeit die Landschaft selbst aktiv mitgestalten. Um ihre Bauten abzusichern und gleichzeitig ruhige Gewässer zu schaffen, legen sie Dämme an.

Auf diese Bauten und einen konstanten Wasserspiegel ist das Biberpaar angewiesen, wenn sie ihren Nachwuchs aufziehen. Biber bleiben lebenslang als Paar zusammen und die Jungtiere des Vorjahres beteiligen sich an der Aufzucht ihrer Geschwister. Im Sommer ernährt sich der Biber hauptsächlich von krautigen Pflanzen. Lediglich als Winterfutter und als Baumaterial fällt der Biber Bäume und Gehölze am Gewässerrand. Hierbei bevorzugt er die auetypischen Weichholzarten, wie beispielsweise Weide und Erle.

Durch den Bau von Dämmen trägt der Biber zur Regulierung des Wasserhaushalts bei. Biberdämme wirken wie natürliche Rückhaltebecken und helfen somit Starkregen und Hochwasser zu regulieren. Darüber hinaus schafft er neue strukturreiche Gewässerabschnitte und somit Lebensraum für eine Vielzahl seltener und wertvoller Arten.

Gerade durch das Aufstauen von Fließgewässern kann es aber auch zu Nutzungskonflikten im mittelbaren Umfeld kommen, insbesondere auf landwirtschaftliche Flächen oder an Infrastrukturbauwerken.
Dies erfordert eine sorgfältige Balance zwischen Schutz des Bibers und den menschlichen Belangen. Hierfür sind haupt- und ehrenamtliche Biberberater der Naturschutzbehörden sowie Mitarbeiter von Stadtverwaltung und Stadtentwässerung Reutlingen (SER) im Einsatz und Ansprechpartner.

Der Biber zählt zu den streng geschützten Arten. Dies ist die höchste Schutzstufe, die das Gesetz vorsieht. Dieser Schutz beinhaltet insbesondere ein Verbot von Tötung, Fangen, Störung und Schädigung der Tiere und ihrer Lebensstätten, explizit auch ihrer Dämme und Bauten. 

Mehr zum Biber-Habitat Markwasenim Videoauf der Website der Stadt Reutlingen

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