Egal ob Fußball, Tennis oder Orchester: Im Jahr 2020 können Kinder und Jugendliche eine einjährige kostenlose Schnuppermitgliedschaft in einem Reutlinger Sport- oder Kulturverein wahrnehmen. Die Kosten übernimmt die Stadt. Das Ziel des Projektes: Kinder und Jugendliche für Sportarten und Kulturangebote langfristig begeistern und dadurch Vereine stärken.
„Die Schnuppermitgliedschaft bietet eine Win-win-Situation“, so Uwe Weber, Amtsleiter Schulen, Jugend und Sport bei der Stadtverwaltung, in einem Pressegespräch. „Einerseits können sich Kinder und Jugendliche die Zeit nehmen, um herauszufinden, ob ein Sport- oder Kulturangebot zu ihnen passt. Dabei geht es nicht nur darum, dass es Ihnen Spaß macht – auch das Umfeld im Verein muss passen.“ Die Vereine sollen ebenfalls profitieren: „Sie haben die Chance, Nachwuchs zu gewinnen und diesen an die Vereinsarbeit heranzuführen. Das stärkt gleichzeitig das Ehrenamt“, fasste Weber zusammen.
In Anspruch nehmen können die einjährige Schnuppermitgliedschaft Reutlingerinnen und Reutlingen bis 18 Jahre in allen Kultur- und Sportvereinen der Stadt. Letzte Frist für einen Antrag ist der 30. November 2020. Wer nach dem Test-Jahr weiter am Ball bleiben möchte, ist nach Ablauf des Schnupperjahres weiterhin im Verein, dann zu den regulären Mitgliedsbedingungen. War das Angebot nicht das Richtige, kann die Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt werden.
Jutta Fundel, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Reutlinger Sportvereine (ARS), sieht in der einjährigen Schnuppermitgliedschaft eine große Chance. „Die lange Schnupperphase erhöht die Verbindung zum Verein, die Leidenschaft für den Sport kann sich entwickeln“, so Fundel. Vor allem Sportarten, die in der Regel weniger Zulauf haben, könnten davon profitieren.
„Wir hoffen auch im kulturellen Bereich auf rege Nutzung der Schnuppermitgliedschaft“, unterstreicht der städtische Kulturamtsleiter Dr. Werner Ströbele. Für Musikvereine, Tanzgruppen oder Folklorevereine gelte das Angebot ebenso wie für Sportklubs.
Die Schnuppermitgliedschaft wird zunächst probeweise für das Jahr 2020 eingeführt. Im Frühjahr 2021 wird die Testphase evaluiert, um gegebenenfalls nachzujustieren. Anschließend könnte im Gemeinderat erneut über das Angebot entschieden werden. 20.000 Euro stellt der Gemeinderat für das Test-Jahr 2020 zur Verfügung. „Wir haben aber auch die Möglichkeit, auf weitere Mittel zurückzugreifen, sollten die eingestellten 20.000 Euro nicht für die Finanzierung aller Anträge ausreichen“, stellte Amtsleiter Uwe Weber klar.
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